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Zu den Grenzen der Sicherheitsanordnung der laufenden Mieten einer Mietnomade im Räumungsprozess, § 283a Abs. 1 ZPO
OLG Celle, AZ: 2 W 205/13, 17.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sicherheit Räumung Kündigung Verzug Mietvertrag rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Allein das Argument, dass der Vermieter vor Rechtskraft ohnehin nicht über die Sicherheit verfügen kann, was gegen das Argument eines Liquiditätsengpasses spreche, belegt, dass die Rechtsprechung nicht gewillt, die schwammige Gesetzesänderung umsetzen.
Ebenso gut hätte man argumentieren können, dass der Mieter bei einer Sicherheitsanordnung nicht benachteilitg ist, da der Vermieter eine Befriedigung erst nach Rechtskraft aus der Sicherheitsleistung erlangen kann. Gleichwohl legt das OLG Celle allein dem Vermieter das Insolvenzrisiko des Mieters auf, wenn der Vermieter nicht substantiiert darlegt, dass seine Existenz durch die ausbleibende Miete gefährdet ist.
Das OLG Celle hat bereits das Argument für die künftigen Mietnomaden mitgeliefert: Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen angeblicher Mietmängel.
Die Entscheidung des OLG Celle belegt eindrucksvoll, das die vom Gesetzgeber halbherzig verabschiedete Gesetzesreform nichts von dem bewirken wird, was mit ihr bezweckt werden sollte.