Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen des Kostenerstattungsanspruches bei Klage gegen eine nicht existente Partei, §§ 741 BGB; 269 Abs. 3 ZPO
OLG Koblenz, AZ: 3 W 503/13, 12.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZB 9/09, 31.05.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 226/03, 12.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: PArtei nicht existierende fehlender Beklagter Kostenerstattung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Beschluss Kündigung Abmahnung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Sondereigentum Kurioses Anfechtungsklage Makler Nachbarrecht Telefonwerbung Protokoll Garage Schimmel Organisationsbeschluss Treppenlift Verwalter Tierhaltung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Abschleppen Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Wurzeln Wohnungseigentümer Veränderung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Beirat Arzthaftung Miete Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
