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Zum Zugang und zur Wirksamkeit einer weiteren Kündigung eines Prozessbevollmächtigten während eines Kündigungsschutzprozesses§§ 130, 164 Abs. 3, 174 BGB; 81 ZPO
LAG Düsseldorf, AZ: 12 Sa 1810/98, 13.01.1999
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LAG Düsseldorf entspricht der einhelligen Rechtsprechung und Auffassung der Literatur zum Zugang von Willenerklärungen. Auf die abweichende und unzutreffende Auffassung des ArbG Frankfurt (9 Ca 6311/01) sei verwiesen.
Verbundene Urteile
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LAG Frankfurt am Main, AZ: 7 Sa 800/11, 06.02.2012
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ArbG Frankfurt am Main, AZ: 9 Ca 6311/01, 06.03.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung im Prozess schriftsatz Klageerwiderung Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop zurückweisung UNwirksamkeit Bote Zustellung zugang
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