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bedürftige Wohnungseigentümergemeinschaft kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden; § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 26/10, 17.09.2009
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LG Hamburg, AZ: 318 T 76/09, 06.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohngelder Hausgelder Verzug Schuldner Zahlungsrückstand Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Prozessstandschaft gewillkürte Abtretung Ermächtigung PKH Prozesskostenhilfe Prozeßkostenhilfe
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