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Briefkastenfirma in einer Mietwohnung rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses; § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 149/13, 31.07.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 165/08, 14.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietwohnung gewerbliche Nutzung Briefkastenadresse Beeinträchtigung nachteil Störung Vermieter Mieter unzulässige Nutzung fristlose Kündigung Abmahnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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