Detailansicht Urteil
Eine bereits beschlossene Treppenhausrenovierung kann durch einen Zweitbeschluss wieder aufgehoben werden; § 21, 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/13, 25.10.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schönheitsreparatur Notwendigkeit Wohnungseigentümergemeinschaft Renovierung Instandhaltung Ermessen Eigentümerversammlung Anfechtungsklage beschlussanfechtung abgenutzt dreckig renovierungsbedürftig Mehrheitsbeschluss Anstrich anstreichen Aufhebung erstbeschluss Rückgängigmachung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Telefonwerbung Veränderung Kurioses Beirat Arzthaftung Gegenabmahnung Kündigung Abschleppen Makler Verwalter Schimmel Tierhaltung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Sondereigentum Jahresabrechnung Miete Protokoll Beschluss Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Treppenlift Garage Mietminderung Verwaltungsbeirat Abmahnung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!