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Für ein Beschlussmängelverfahren, in dem die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer im Streit steht, ist der Verwalter als berechtigt anzusehen, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer zu vertreten.

Der teilende Wohnungseigentümer darf sich in einer Klausel der Teilungserklärung die einseitige Bestimmung eines Verwalters nach Entstehung der WEG nicht vorbehalten.

Eine Vollversammlung heilt die Einberufung durch einen Nichtberechtigten auch dann, wenn den Eigentümern der Mangel nicht bekannt ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 77/21, 11.03.2022
Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz, die "Gesamt- und Einzelwohngeldabrechnung 2020" zu genehmigen und zu beschließen.

Entgegen früherer Rechtslage (§ 28 Abs. 3 und 5 WEG a.F.) hat der Gesetzgeber mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (BGBl. 12020, S. 2187) das für die Abrechnung erforderliche Zahlenwerk von der Beschlussfassung entkoppelt und zum Gegenstand einer Vorlagepflicht für die Verwaltung gemacht.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 29/21 WEG, 25.02.2022
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt gemäß § 18 Abs. 1 WEG nur noch der Wohnungseigentümergemeinschaft, weshalb der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung in § 18 Abs. 2 WEG auch nur gegenüber dem Verband begründet wird.

In der verwalterlosen Gemeinschaft bedeutet dies, dass im Falle der Kompetenzüberschreitung durch einen Eigentümer, die verbliebenen Eigentümer die Gemeinschaft vertreten und so den Anspruch geltend machen können.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 85/21, 24.02.2022
Die Teilnahme an einer Eigetümerversammlung gehört zu den Kernbereichen des Wohnungseigentumsrechts.

Wird der Zugang zur Versammlung in unzulässiger Weise erschwert oder vereitelt, sind alle gefassten Beschlüsse nichtig.

Dies gilt auch, wenn es aufgrund der Corona-Pandemie zu behördlichen Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen kommt und der Verwalter zu einer Vertreterversammlung einlädt.
AG Bochum, AZ: 94 C 23/21, 17.02.2022
Einer Wohnungseigentümerversammlung die Beschlusskompetenz zur Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Führung eines Rechtsstreites gegen einen anderen Wohnungseigentümer zu.
AG Friedberg (Hessen), AZ: 2 C 819/21, 16.02.2022
Ein nicht wirksam bestellter, nicht mehr bestellter oder vor der Einladung abberufener Verwalter ist nicht zur Einberufung berechtigt; auch dann nicht, wenn auf der Versammlung über seine erneute Bestellung beschlossen werden soll oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates mit der Ladung einverstanden war.
AG Essen, AZ: 196 C 142/21, 04.02.2022
Es ist der allgemeinen pandemiebedingten Lage geschuldet, dass es aufgrund von Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen oder Quarantäneanordnungen nicht ausnahmslos möglich ist, Versammlungen unter persönlicher Teilnahme aller Eigentümer durchzuführen (Anm. d. Red.: absolute Mindermeinung).
LG Bremen, AZ: 4 S 239/21, 04.02.2022
Ein Wohnungseigentümer darf die Verwaltungsunterlagen auch ohne besonderes Interesse einshehen.

Der Ermöglichung der Einsichtnahme der Verwaltungsunter-lagen im Rahmen einer Eigentümerversammlung kommt keine anspruchserfüllende Wirkung zu.
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 822/21, 04.02.2022
Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen, sind auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt. Die Ursächlichkeit formeller Beschlussmängel für das Beschlussergebnis wird widerlegbar vermutet.
AG Witten, AZ: 25 C 15/21, 02.02.2022
Eine Ein-Mann-Versammlung in der COVID19-Pandemie führt zur Nichtigkeit des angegriffenen Beschlusses.

Vor einer Beschlussfassung einer Instandsetzungsmaßnahme sind
mehrere Alternativangebote einzuholen.

Die Nichteinhaltung der Einladungsfrist nach § 24 Abs. 4 S. 2 WEG von
drei Wochen führt zur Ungültigkeit eines angefochtenen Beschlusses.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 23/21, 28.01.2022
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann als Nebenintervenient in einem Anfechtungsverfahren einem von dem WEG-Verband erklärten Anerkenntnis widersprechen.

Dies hat zur Folge, dass kein Anerkenntnisurteil ergehen kann und das Gericht streitig entscheiden muss.
AG Dorsten, AZ: 3 C 106/21, 21.12.2021
1. Der Antrag des Anfechtungsklägers, einen Beschluss für ungültig erklären zu lassen, hindert das Gericht nicht die Feststellung der Nichtigkeit.

2. Die Nichtigkeit eines Beschlusses liegt bei einem Verstoß gegen das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, das dem Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts zuzuordnen ist, vor.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 12/21, 10.12.2021
Nicht die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern vielmehr die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Gesamtheit kann von der Verwalterin Auskunft über die Verwaltungshandlungen verlangen.

Jeder Eigentümer hat ein individuelles Recht auf Einsicht in die Buchführung und die Abrechnungsbelege einschließlich aller Einzelabrechnungen, auch der anderen Wohnungseigentümer und der Bankkontoauszüge.
AG Remscheid, AZ: 8a C 97/21, 24.11.2021
Ein Beschluss, durch den die Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage verboten wird, ist eine Benutzungsregelung iSv § 19 I WEG und daher von Beschlusskompetenz gedeckt.
AG Hamburg-Altona, AZ: 303 a C 7/21, 09.11.2021
Geschuldet sind bei größeren Sanierungsvorhaben eine vollständige Sanierungsbestandsaufnahme und eine belastbare Kostenschätzung für die einzelnen Maßnahmen, nämlich welches Angebot jeweils angenommen wurde und welche Maßnahmen konkret durch wen vorgenommen werden sollen.
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 113/21, 01.11.2021
Dem Miteigentümer der beklagten Eigentümergemeinschaft steht gemäß § 18 Abs. 2 WEG ein Individualanspruch zu auf alle diejenigen gebotenen Maßnahmen, die für eine ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind.

Die dauerhafte Stilllegung einer im Gemeinschaftseigentum befindlichen Anlage ist keine solche gebotene Maßnahme zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Das Erfordernis einer vorherigen Beschlussfassung ist für den vorliegenden Rechtsstreit nicht relevant. Vielmehr ist der geltend gemachte Anspruch des Klägers darauf gerichtet, die Funktionstüchtigkeit des Aufzuges grundsätzlich wieder herzustellen.
AG Saarbrücken, AZ: 36 C 117/21, 28.10.2021
Im Zusammenhang mit einem Legionellenbefall in einer Eigentümergemeinschaft ist es zulässig, in der Einladung zur Eigentümerversammlung die Namen der Eigentümer der betroffenen Wohnungen anzugeben, um die Redebeiträge auf der Versammlung richtig einordnen zu können.

Dies gilt vor dem Hintergrund, dass sowohl die Hausverwaltung, als auch die Eigentümergemeinschaft selber für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und die Überprüfung der Leitungen rechtlich verantwortlich ist.
OLG München, AZ: 20 U 7051/20, 27.10.2021
Ein Wirtschaftsplan und auch die Sonderumlage als Ergänzung des auf das Wirtschaftsjahr beschränkten Wirtschaftsplans darf nicht für rückwirkende Abrechnungszeiträume und Wirtschaftsjahre erstellt werden, hierfür fehlt die Beschlusskompetenz.

Dies hat zur Folge, dass auch bei unterlassener Anfechtungsklage diese Beschlüsse keine Anspruchsgrundlage darstellen können, da die Beschlüsse nichtig sind.
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/21, 25.10.2021
Durch die gerichtliche Erklärung der Ungültigkeit einer Jahresabrechnung ist diese als nicht existent anzusehen, so dass die Gemeinschaft nach neuer Rechtslage im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung gegenüber einem klagenden Wohnungseigentümer verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese längst fällige Jahresabrechnung erstellt und zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung gestellt wird.

War die Klage auf Erstellung einer Jahresabrechnung ursprünglich gegen den Verwalter gerichtet, kann mit der Erledigungserklärung zugleich die Klage auf die Eigentümergemeinschaft erweitert werden.
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 51/20, 22.10.2021
Werden die Wohnungseigentümer aufgrund der Corona-Pandemie von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen, sind alle gefassten Beschlüsse nichtig.

Ein Wohnungseigentümer, der einen nach dem 01.12.2020 gefassten Beschluss über die Jahresabrechnung erfolgreich anficht, hat keinen Anspruch auf Vermögensaufstellung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, da der Verwalter verpflichtet ist, die Jahresabrechnung neu zu erstellen.
AG Hannover, AZ: 407 C 3835/21, 22.10.2021
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