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Pauschales Verbot von Standheizungen in der Tiefgarage verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
AG Hamburg-Altona, AZ: 303 a C 7/21, 09.11.2021
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Ein Beschluss, durch den die Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage verboten wird, ist eine Benutzungsregelung iSv § 19 I WEG und daher von Beschlusskompetenz gedeckt.

Ein pauschales Verbot der Benutzung von Standheizungen verstößt aber gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil es zu weitgehend und damit ermessensfehlerhaft ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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