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Urteile zu Kategorie: Kündigung

Vereinbaren die Parteien eines Werbevertrages den Ausschluss von werbenden Konkurrenzunternehmen ( hier: Pizzeria ) auf einem zu bewerbenden Produkt ( hier: Stadtplan ), so ist der Vertrag wegen arglistiger Täuschung em. § 123 BGB anfechtbar, wenn sich nach Erscheinen des Stadtplans herausstellt, dass andere Konkurrenten ebenfalls für ihr Unternehmen dort werben.
AG Bottrop, AZ: 8 C 544/11, 21.06.2012
Vereinbaren die Parteien eines Werbevertrages den Ausschluss von werbenden Konkurrenzunternehmen ( hier: Pizzeria ) auf einem zu bewerbenden Produkt ( hier: Stadtplan ), so ist der Vertrag wegen arglistiger Täuschung em. § 123 BGB anfechtbar, wenn sich nach Erscheinen des Stadtplans herausstellt, dass andere Konkurrenten ebenfalls für ihr Unternehmen dort werben.
LG Essen, AZ: 15 S 221/12, 31.10.2012
Wenn der Geschäftsbetrieb des Webdesigners Euroweb darauf ausgerichtet ist, eine Vielzahl von Verträgen ähnlichen Inhalts zu schließen, ist es nicht gerechtfertigt, eine Abrechnung zu verlangen, die sich speziell auf die gegenüber dem Beklagten geschuldete Leistung bezieht. Euroweb kenne die individuellen Belange und Bedürfnisse des Kunden nicht im Voraus, so dass Euroweb nur eine durchschnittliche Kalkulation für jeden Vertrag erstellen kann.
OLG Düsseldorf, AZ: I-5 U 135/12, 05.12.2013
Wenn der Geschäftsbetrieb des Webdesigners Euroweb darauf ausgerichtet ist, eine Vielzahl von Verträgen ähnlichen Inhalts zu schließen, ist es nicht gerechtfertigt, eine Abrechnung zu verlangen, die sich speziell auf die gegenüber dem Beklagten geschuldete Leistung bezieht. Euroweb kenne die individuellen Belange und Bedürfnisse des Kunden nicht im Voraus, so dass Euroweb nur eine durchschnittliche Kalkulation für jeden Vertrag erstellen kann.
OLG Düsseldorf, AZ: I-5 U 36/12, 27.09.2012
Durch die Formvorschrift soll Klarheit darüber erreicht werden, wer der Absender ist, was sein wahrer Wille ist und wer die Erklärung zu empfangen habe. Ist dies jedoch unzweifelhaft aus einer E-Mail zu entnehmen, ist die bezweckte Klarheit erreicht, die Erklärung ist wirksam.
OLG München, AZ: 23 U 3798/11, 26.01.2012
1. Eine AGB-Klausel, die eine Kündigungsfrist von 6 Tagen beschreibt, benachteiligt den Kunden nicht unangemessen. Dieser hat noch ausreichend Zeit, um sich an den Telefonanbieter zu wenden.

2. Bei Dienstverträgen muss in der Regel für beide Parteien die gleiche Kündigungsfrist gem. § 621 BGB gelten. Weichen die Kündigungsfristen von Kunden und Anbieter von einander ab, so ist eine solche Klausel unwirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 179/08, 12.02.2009
Verträge, durch deren Abschluss beide Vertragspartner ein gesetzliches Verbot verletzen, sind regelmäßig nichtig. Betriffl das Verbot hingegen nur eine der vertragschließenden Parteien, so ist ein solcher Vertrag in der Regel wirksam.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn es mit Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen und wenn das Gesetz die Nichtigkeit des verbotswidrigen Geschäffes erfordert, weil der Gesetzeszweck nicht anders erreicht werden und das betreffende Geschäft nicht hingenommen werden kann.
LG Essen, AZ: 13 S 13/18, 18.04.2018
Ein Spielnutzungsvertrag entsteht durch Eröffnung eines Accounts durch Registrierung (Angebot) und Anmeldebestätigung (Annahme). Ein solcher Vertrag stellt keinen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB dar, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis über die Einräumung von Nutzungsrechten des Online-Services.

Eine AGB-Klausel, die die Nutzer von Bot-Programmen vom Spiel bannt, ist unter Beachtung der §§ 307-309 BGB wirksam. Das Schutzbedürfnis des Entwicklers überwiegt dem des einzelnen Spielers.

Das Nutzen von Bot-Programmen oder ähnlicher Software, die einen Vorteil im Spiel generieren, stört das ausbalancierte Spielgefüge. Dadurch werden regelkonforme Spieler vertrieben, was wiederum die Einnahmen des Entwicklers negativ beeinflusst.
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 208 C 42/11, 04.05.2012