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Urteile zu Kategorie: Prozeßrecht

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Beim Tod des Vermieters kann der Mieter die Mieten schuldbefreiend beim Amtsgericht gem. § 372 BGB hinterlegen, wenn niemand als Rechtsnachfolger auftritt und die Erben des verstorbenen Vermieters unbekannt sind.

Die Vorlage eines Testamentes kann für den Mieter nicht jegliche Zweifel hinsichtlich einer solchen Ungewissheit ausräumen. Allein die Vorlage eines Erbscheins ist dazu geeignet.
AG Bottrop, AZ: 8 C 1 83/23, 02.04.2024
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