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Urteile zu Kategorie: Einstellung

Eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung, § 356 StGB setzt strenge Maßstäbe an den Nachweis des billigen Inkaufnehmens. Selbst der Maßstab der „Unvertretbarkeit" der vom Amtsträger vertretenen Rechtsauffassung wird den Anforderungen der Rechtsicherheit insoweit nicht gerecht.

Aus dem bloßen Widerspruch der vom Amtsträger vertretenen Rechtsauffassung zu Entscheidungen anderer Amtsträger bzw. Gerichte, zur Gerichtspraxis, zu höchstrichterlichen Entscheidungen, oder gar zur sog. herrschenden Meinung läßt sich für den Vorsatz nichts ableiten.
OLG Hamm, AZ: III-5 Ws 117/15, 19.05.2015