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Unterschiedliche Kündigungsfristen in einem Garagenmietvertrag sprechen gegen einen einheitlichen Mietvertrag, auch wenn die Garage auf dem selben Grundstück gelegen ist, wie die Mietwohnung; § 573 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 245/12, 09.04.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 251/10, 12.10.2011
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LG Wuppertal, AZ: 9 S 356/94, 26.10.1995
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garage Stellplatz Carport Rechtsanwealt Frank Dohrmann Bottrop Kündigung einheitlicher Mietvertrag dasselbe grundstück verschiedene Mietvertrag Mietverträge getrennte Miete
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