Detailansicht Urteil
erwachsener Radfahrer auf dem Gehweg haftet für seinen Schaden infolge einer Verletzung der Verkehrssicherungspfilcht an einer Baustelle selber; §§ 254, 823 Abs. 1 BGB
OLG München, AZ: 1 U 3409/11, 16.02.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall Bürgersteig Verkehrssicherungspflicht Bauherr Handwerker Baustelle absichern Absicherung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sturz verletzung Schadenersatz Schadensersatz Haftung Mitverschulden Gefahren Absperrung Garten Pool Schwimmbecken Zugang allgemein zugänglich
Ähnliche Urteile
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
- Anspruchsmindernde Anrechung der Betriebsgefahr auf Seiten des Leasinggebers?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Beschluss Arzthaftung Verwalter Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Kurioses Makler Miete Garage Schimmel Mietminderung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Veränderung Wurzeln Verkehrsunfall Protokoll Beirat Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Kündigung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Treppenlift Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Teilungserklärung Telefonwerbung Abschleppen Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Abmahnung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!