Detailansicht Urteil
Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nur bei wirksamen Verlangen zulässig; § 558a Abs. 1, 2, 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 413/12, 13.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 46/12, 21.11.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 79/11, 28.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Mieter vermieter Mieterhöhung Form Begründung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Schimmel Verkehrsunfall Nachbarrecht Anfechtungsklage Abschleppen Beschluss Wohnungseigentümer Telefonwerbung Tierhaltung Gegenabmahnung Arzthaftung Wurzeln Kündigung Makler Garage Miete Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Kurioses Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Abmahnung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Verwalter Treppenlift Protokoll Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Sondereigentum Mietminderung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!