Detailansicht Urteil
Ungültigerklärung eines WEG-Umlagebschlusses führt nicht zur Erstattung eingezahlter Hausgelder; §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 4 WEG
KG Berlin, AZ: 24 W 7648/96, 28.01.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 215/06, 22.11.2006
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 83/98, 08.05.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Rückerstattung erstattung Gutschriften WEG Wohnungseigentümer Nachzahlung Rückzahlung ungerechtfertigte bereicherung Aufrechnung Frank Dohrmann Bottrop rechtsanwalt Fälligkeit Beschluss beschlossene
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Teilungserklärung Telefonwerbung Organisationsbeschluss Schimmel Nachbarrecht Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Protokoll Kündigung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Kurioses Makler Treppenlift Mietminderung Verwalter Verkehrsunfall Garage Nutzungsentschädigung Abschleppen Wohnungseigentümer Sondereigentum Arzthaftung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Wurzeln Verwaltungsbeirat Beirat Beschluss Tierhaltung Miete Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!