Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Alte Bäume genießen auch in einer Eigentümergemeinschaft Bestandschutz; §§ 22 Abs. 1, 44 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 29/00, 25.02.2000
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Entfernung von 70- bis 80-jährigen Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage ist nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Beachtung des Übermaßverbotes ordnungsgemäß, insbesondere wenn die bereits bei Errichtung der Anlage 40 bis 50 Jahre alten Bäume, die von den Käufern als markante Bestandteile des Gemeinschaftseigentums mit erworben worden sind, Bestandsschutz genießen.

Als sachlicher Grund für ein Abholzen der Bäume kommt nur eine fehlende Standunsicherheit in Betracht.

Dagegen begründet die durch die Bäume verursachte Lichtbeeinträchtigung keinen ausreichenden sachlichen Grund für die geplante Entfernung, da die Wohnungseigentümer bereits bei Erwerb ihrer Eigentumswohnung Kenntnis von den Bäumen hatten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bäume Baum fällen optischer Gesamteindruck beeinträchtigung Pfanzen Bepflanzung Anpflanzung Garten PArk Anzahl Einzelbaum einzelner Mehrere Vielzahl Wald Rückschnitt Kürzen Kürzung Ausdüngen Ausdünnen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Schatten Überschattung Lichtbeeinträchtigung