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Schwere Einladungsmängel zu einer Eigentümerversammlung können zur Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse führen; §§ 23, 24 WEG
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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