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Kostentragung des Verwalters gem. § 49 WEG bei Beschlussanfechtung wegen fehlerhafter Einladung (hier Wiederwahl des umstrittenen Verwalters) zur Eigentümerversammlung
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 98/11, 31.12.2012
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Offenbach wurde vom LG Frankfurt (2-13 T 56/13) zutreffend korrigiert, da im Rahmen einer Entscheidung nach § 91 a ZPO Unklarheiten am Ausgang des Verfahrens zwangsläufig zur Kostenaufhebung führen müssen.
Verbundene Urteile
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 56/13, 27.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterin Hausverwaltung Wahl Wiederwahl neuwahl drei Vergleichsangebote Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümerversammlung 91a
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