Detailansicht Urteil
Eigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche gegen Bauträger in Prozessstandschaft geltend machen, wenn auch nur ein Wohnungseigentümer unverjährte Gewährleistungsansprüche besitzt; § 633 Abs. 3 BGB a.F.
OLG Brandenburg, AZ: 12 U 231/11, 05.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bauträger Mangel Mängel Wohnungseigentümergemeinschaft Baumangel Baumängel Gewährleistungsrechte Gewährleistungsanspruch Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bauherr Bottrop Handwerker Werkvertragsrecht
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für das Verschließen einer neu entstandenen Dehnungsfuge nach Abriss und Neubau des Nachbargebäudes?
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Eigentumswohnung - Vorlage von Ordnern und Datenräumen kann zu wenig sein; §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB
- Gemeinde kann neben öffentlich rechtlichen Ansprüchen auch Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB geltend machen
- Grunddienstbarkeit begründet Beseitigungsanspruch bereits existierender Gebäude (hier: Garage, Haus); § 1028 BGB
- formlose Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung; § 873 Abs.2 BGB ?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Arzthaftung Gegenabmahnung Abmahnung Verkehrsunfall Teilungserklärung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Veränderung Mietminderung Beschluss Abschleppen Tierhaltung Miete Schimmel Kündigung Makler Kurioses Garage Nachbarrecht Beirat Eigenbedarfskündigung Verwalter Sondereigentum Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Protokoll Telefonwerbung Treppenlift Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Wurzeln Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!