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Mängelbeseitigungsansprüche hängen nicht vom Fortbestand einer Baugenehmigung ab/Verzugszinsen auch bei Klage auf Vorschuss möglich; §§ 259, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; 10 Abs. 6 S. 3 WEG
OLG Koblenz, AZ: 3 U 944/13, 27.03.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vorschussleistung Vorschußleistung Mangelbeseitigung Werkvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Baugenehmigung neuerteilung
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