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Gartenhaus auf Dachterrasse und Ersetzen von Bodenplatten durch Hydrokulturen als bauliche Veränderung; §§ 4, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 22 Abs. 1 WEG; 1004 BGB
OLG Celle, AZ: 4 W 221/03, 14.01.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch Duldungsanspruch bauliche Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gartenlaube Holzlaube Holzhütte Balkon Terrasse Wohnungseigentümer
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