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Zur erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einer Eigentumswohnung (hier: Heizung) und zur Kostenerstattung der Gemeinschaft bei Selbstvornahme durch einen Eigentümer; §§ 21 Abs. 4 WEG; 670, 683 BGB
LG Aurich, AZ: 4 S 261/09, 29.01.2010
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OLG Celle, AZ: 4 W 4/05, 02.02.2005
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Keywords: Ersatzvornahme geschäftsführung ohne Auftrag goa Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Heizungsanlage Zentralheizung Sammelheizung Einbau Verband Wohnungseigentümergemeinschaft
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