Detailansicht Urteil
§ 215 BGB ist auf die Ausschlussfrist des § 556 BGB zur Erstellung der Nebenkostenabrechung nicht anwendbar.
AG Kleve, AZ: 36 C 36/14, 30.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mietmangel Mietmängel Reparatur vermieter Mieter Mietvertrag Bottrop Nachbesserung Inverzugsetzung Verzug Auszug Wohnungsübergabe Protokoll
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Protokoll Beschluss Jahresabrechnung Garage Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Schimmel Wurzeln Verwaltungsbeirat Treppenlift Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Makler Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Abmahnung Veränderung Miete Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Mietminderung Verwalter Arzthaftung Beirat Nachbarrecht Kurioses Kündigung Sondereigentum Gegenabmahnung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!