Detailansicht Urteil
Aufteilungsplan hat keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; §§ 7 Abs. 4 Nr. 1, 22 Abs. 1 S. 1, 46 WEG
LG Itzehoe, AZ: 11 S 94/12, 14.01.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufteilung Wohnungseigentümer beschlussfassung vereinbarung Regelung Teilungserklärung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
- Höherer Verkaufserlös grds. kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung (hier: Wohneigentum in Teileigentum); § 10 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Makler Abmahnung Einstimmigkeit Verwalter Veränderung Beschluss Jahresabrechnung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Protokoll Schimmel Wurzeln Miete Verkehrsunfall Tierhaltung Garage Nachbarrecht Mietminderung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Treppenlift Wohnungseigentümer Beirat Anfechtungsklage Kurioses Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!