Detailansicht Urteil
Bei formunwirksamen Schenkungsvertrag muss der beschenkte nur die Leistungsbewirkung beweisen;§§ 812, 518 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 150/11, 11.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schenkung formunwirksamkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Beschenkter Rückforderung ohne Rechtsgrund Darlehn DaRLEHEN Leistungskondiktion Beweislast
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Protokoll Treppenlift Telefonwerbung Veränderung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Mietminderung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Schimmel Sondereigentum Verwalter Organisationsbeschluss Garage Wohnungseigentümer Kündigung Miete Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Beschluss Beirat Abschleppen Abmahnung Kurioses Eigentümerversammlung Teilungserklärung Wurzeln Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!