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Im Vorausgezahlte Miete ist gegenüber dem Zwangsverwalter ab Beschlagnahme unwirksam; § 1124 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 103/13, 30.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsverwaltung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vorausverfügung Im voraus gezahlte Miete Zwangsvollstreckung unwirksamkeit Miete mietzahlung Mietvertrag Mieter vermieter relative Unwirksamkeit
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