Detailansicht Urteil
Vermieter kann Mangel ohne vorherige Besichtigung nicht pauschal bestreiten; §§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB
LG Berlin I, AZ: 63 S 238/13, 06.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mangelbeseitigung Mietminderung Wohnungsbesichtigung Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Jahresabrechnung Treppenlift Organisationsbeschluss Beschluss Einstimmigkeit Verwalter Abmahnung Schimmel Beirat Protokoll Arzthaftung Tierhaltung Abschleppen Makler Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Garage Kündigung Miete Mietminderung Verkehrsunfall Sondereigentum Eigentümerversammlung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Nachbarrecht Veränderung Wurzeln Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!