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LG Essen erlässt einstweilige Verfügung gegen Euroweb GmbH wegen verbotener Telefonwerbung
LG Essen, AZ: 43 O 44/14, 24.03.2014
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Die Fa. Euroweb GmbH aus Düsseldorf ist bekannt, per Telefon sogenannte Referenzkunden zu suchen, denen sie angeblich eine kostenlose Erstellung einer Internetseite anbietet. Wer das Kleingedruckte der monatlichen Folgekosten nicht liest, stellt kurz darauf fest, dass er am Ende 10.000,00 Eur in vier Jahren an Euroweb zu überweisen hat. Mittlerweile gibt es zahlreiche Verfahren aufgrund derart zustande gekommener, gekündigter Werkverträge bis zum BGH, in welchen Euroweb mehr oder weniger erfolgreich blieb.

Ungeachtet der werkvertraglichen Problematiken ist es der Fa. Euroweb nicht gestattet, Kunden, zu denen vorher kein Geschäftskontakt besteht, per Telefon auf ihre Angebote mit der vorgetäuschten "Referenzmethode" anzusprechen. Uns liegen mittlerweile weitere Verstöße von Euroweb gegen die einstweilige Verfügung des LG Essen vor, so dass bereits die ersten Ordnungsmittelanträge gestellt sind.

Im Hauptsacheverfahren (LG Essen 43 O 67/14), in welchem die einstweilige Verfügung rechtsverbindlich anerkannt wurde, wurde mittleweile bekannt, dass zahlreiche weitere Unterlassungsklagen gegen Euroweb geführt wurden ( u.a. OLG Düsseldorf I-20 U 140/12 und I-20 U 153/12).

Dennoch weigert sich Euroweb beharrlich, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu respektieren.

Wir suchen daher weitere Geschädigte, die insbesondere nach April 2014 von Euroweb telefonisch zwecks Abschluss eines auf eine Internetpräsenz gerichteten Werkvertrags kontaktiert wurden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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