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Haftung des Baumfällers bei Verletzung eines Spaziergängers nach Besteigen eines im Wald gelagerten Holzstapels; §§ 823, 831, 253 BGB
LG Bonn, AZ: 4 O 102/13, 18.07.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 352/13, 06.03.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrssicherungspflicht Verletzung Haftung Holzfäller Holzpolder Holzpolter Holzstapel aufgeschichtetes Aufschichten Aufschichtung Fussgänger Fußgänger Rechtsanwalt Frank Dohrmann Deliktsrecht Bottrop Wald Waldarbeiter Förster Waldbesitzer Waldarbeiten baum bäume fällen Abtransport Schmerzensgeld kurioses
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