Detailansicht Urteil
Schadensersatz gegen den Verwalter wegen verspäteter Abrechnung nur nach vorheriger Fristsetzung gem. § 281 BGB
AG München, AZ: 484 C 32553/12, 29.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Frist erstellung Fälligkeit verwalter 3 bis 6 Monate Fristsetzung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener ehemaliger verwalter verspäteter Erstellung Beschlussfassung Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Wurzeln Abschleppen Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Schimmel Veränderung Verwalter Sondereigentum Gegenabmahnung Beschluss Jahresabrechnung Treppenlift Protokoll Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Miete Wohnungseigentümer Tierhaltung Telefonwerbung Nachbarrecht Kündigung Makler Kurioses Verkehrsunfall Mietminderung Garage Abmahnung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!