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Zur fehlenden Mitbewerberstellung eines Abmahnenden
OLG Zweibrücken, AZ: 4 U 122/11, 22.03.2012
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Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG setzt voraus, dass der Anspruchsteiler im Zeitpunkt der Antragstellung und letzten mündlichen Verhandlung Mitbewerber i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Nr. 3 UWG ist. Auch ein potentieller Mitbewerber kann ein Mitbewerber in diesem Sinne sein. Allein die Einrichtung einer Internetseite genügt zur Mitbewerberstellung nicht. Für den Verkauf im Internet kommt es auf den Umfang der angebotenen und verkauften Waren an.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erlass einstweilige Verfügung Unterlassungsanspruch Zeitpunkt Antragstellung Mitbewerberstellung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gegenabmahnung Aktivlegitimation Konkurrent Konkurrenz fehlende