Detailansicht Urteil
Beschlussfassung über Jahresabrechnung lässt Forderungen aus dem Wirtschaftsplan unberührt; § 28 Abs. 2 WEG
AG Brake (Unterweser), AZ: 3 C 210/14, 29.10.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 26/14, 02.12.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 5724/09, 30.11.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Hausgelder Wohngelder Fälligkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Teilungserklärung Wirtschaftsplan Makler Schimmel Abmahnung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Miete Tierhaltung Einstimmigkeit Abschleppen Anfechtungsklage Veränderung Garage Eigenbedarfskündigung Beirat Gemeinschaftseigentum Beschluss Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Arzthaftung Sondereigentum Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Kurioses Treppenlift Kündigung Mietminderung Verwalter Wurzeln Telefonwerbung Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!