Detailansicht Urteil
Fahrschüler haftet nicht bei Verkehrsunfall/Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren; §§ 2 Abs. 15, 9 Abs. 5, 17 Abs. 1 u. 2, 18 Abs. 1 StVG
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 75/14, 18.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall rechtsanwalt Fahrlehrer Fahrschule Schadenersatz Schadensersatz kurioses
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Mietminderung Verkehrsunfall Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Veränderung Garage Wurzeln Beschluss Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Miete Telefonwerbung Kurioses Protokoll Tierhaltung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Sondereigentum Abschleppen Teilungserklärung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Abmahnung Makler Beirat Schimmel Wohnungseigentümer Verwalter Kündigung Treppenlift Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!