Detailansicht Urteil
Verwalter muss Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung an die Eigentümer übersenden.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 166/13, 12.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 164/13, 12.11.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Beirat Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Jahresabrechnung Abmahnung Mietminderung Wurzeln Makler Telefonwerbung Protokoll Sondereigentum Kurioses Tierhaltung Gegenabmahnung Garage Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Arzthaftung Beschluss Kündigung Miete Schimmel Veränderung Treppenlift Wirtschaftsplan Abschleppen Nachbarrecht Verwalter Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!