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Negative Feststellungsklage bei unberechtigter Mietforderung; §§ 535 BGB, 93 ZPO
AG Bottrop, AZ: 8 C 27/16, 16.03.2016
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Ein Mieter kann bei einer unberechtigten Geltendmachung einer Forderung des Vermieters negative Feststellungsklage erheben.

Ein sofortiges Anerkenntnis scheitert, wenn der der Mieter den Vermieter unter Androhung einer negativen Feststellungsklage zur unverzüglichen Aufklärung aufgefordert hat und der Vermieter daraufhin den Mieter erneut angemahnt hat.

Denn ein sofortiges Anerkenntnis setzt voraus, dass der Beklagte zuvor keinen Grund zur Klageerhebung gegeben hat. Daran scheitert es aber, wenn eine streitige Forderung erneut angemahnt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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