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Kosten für Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer einer Anfechtungsklage nicht erstattungsfähig; §§ 46, 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG; 92, 91 Abs. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/08, 14.05.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenerstattung Gerichtsverfahren verlorener Prozesskostenerstattung Sonderhonorar Portokosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop wittka
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