Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ermächtigung eines Eigentümers zur Führung eines Prozesses nach Klageerhebung unzulässig; §§ 21 Abs. 4, 25 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 24/15, 07.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Gemäß § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG besitzt ein Wohnungseigentümer kein Stimmrecht, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums "bezüglichen Rechtsgeschäfts" mit ihm betrifft, worunter auch die Ermächtigung zur Führung eines Prozesses gehört.

Eine Verwaltung ist dann ordnungsgemäß, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 21 Abs. 4 WEG). Hierunter fällt die vorliegende Ermächtigung zweier Wohnungseigentümer zur Fortführung eines ohne die vorherige Willensbildung der Gemeinschaft begonnenen Prozesses gegen die beiden übrigen Wohnungseigentümer nicht. Eine solche diente lediglich dem Interesse derjenigen, denen ohne die nachträgliche Ermächtigung der Prozessverlust droht.

Es ist vorliegend kein vernünftiger Grund ersichtlich, weshalb nicht der Verwalter als Sachwalter des Gemeinschaftsvermögens die etwaigen Rechte der Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Auflösung eines Kontos bei der Bank verfolgen sollte und stattdessen - ohne vorherige außergerichtliche Bemühungen des Verwalters - Wohnungseigentümer zur Führung eines laufenden Prozesses ermächtigt werden sollten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: KLagebefugnis ermächtigungsbeschluss Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Prozessführungsbefugnis