Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter darf keine Mahngebebühren bei säumigen Eigentümern berechnen; § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG
AG Reutlingen, AZ: 11 C 105/16, 13.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgelder Wohngelder Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Tierhaltung Beirat Mietminderung Miete Verkehrsunfall Einstimmigkeit Kündigung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Abschleppen Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Jahresabrechnung Schimmel Veränderung Beschluss Telefonwerbung Treppenlift Organisationsbeschluss Sondereigentum Makler Verwalter Wohnungseigentümer Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Garage Gemeinschaftseigentum Kurioses Wurzeln Anfechtungsklage Protokoll Abmahnung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!