Detailansicht Urteil
Beweissicherungsverfahren auch ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümer zulässig; §§ 14 Nr. 4, 21 Abs. 3, 5 Nr. 2 WEG; 485ff ZPO
LG München I, AZ: 1 T 10029/16, 25.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 482 H 738/16, 21.04.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beweissicherungsverfahren rechtsanwalt Frfank Dohrmann Gemeinschaftseigentum Mangel Mängel beseitigung Beschlussfassung Vorrang
Ähnliche Urteile
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Wie kann man von einen unliebsamen Beschluss Abstand nehmen / Nichtiger rückbauverplichtender Beschluss kann als Aufforderung zum Rückbau umgedeutet werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Schimmel Wirtschaftsplan Mietminderung Miete Kurioses Treppenlift Abmahnung Sondereigentum Beschluss Beirat Protokoll Eigentümerversammlung Arzthaftung Veränderung Tierhaltung Organisationsbeschluss Wurzeln Verkehrsunfall Garage Abschleppen Verwalter Wohnungseigentümer Teilungserklärung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Makler Kündigung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!