Detailansicht Urteil
Zum Anspruch auf Änderung eines Kostenverteilerschlüssels; §§ 10 Abs. 2 S. 3, 16 Abs. 3 u. 4 WEG
LG Itzehoe, AZ: 11 S 3/16, 14.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 101/12, 19.06.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 131/10, 17.12.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchstanwalt Frank DOhrmann Bottrop Vereinbarung Teilungserklärung Negativbeschluss Rechtsschutzinteresse rechtsschutzbedürfnis
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Beirat Mietminderung Arzthaftung Schimmel Wohnungseigentümer Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Wurzeln Beschluss Jahresabrechnung Kündigung Abschleppen Telefonwerbung Veränderung Tierhaltung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Kurioses Makler Gegenabmahnung Sondereigentum Abmahnung Treppenlift Teilungserklärung Verwalter Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Protokoll Verkehrsunfall Garage Einstimmigkeit Miete Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!