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Nachvollziehbare Abrechnung als Grundlage für Wohngeldforderung; §§ 21, 28 WEG
AG Gladbeck, AZ: 51 C 4/16, 27.04.2016
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Gladbeck wurde vom LG Dortmund (Az.: 1 S 199/16) aufgehoben, da bereits durch einen Wirtschaftsplan fällige, aber nicht gezahlte Hausgelder im Rahmen der Jahresabrechnung nicht erneut beschlossen werden können. Ein solcher Beschluss ist mangels Beschlusskompezenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig.
Verbundene Urteile
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LG Dortmund, AZ: 1 S 199/16, 10.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt FRank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Wohngeldforderung Wohnungseigentümergemeinschaft
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