Detailansicht Urteil
Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache bei Rückgabe nur nach vorheriger Fristsetzung möglich; §§ 535, 551, 280, 281 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 243/16, 12.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2809/16, 07.03.2017
-
AG Zweibrücken, AZ: 2 C 71/13, 26.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Schaden rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Tierhaltung Anfechtungsklage Nachbarrecht Eigentümerversammlung Abschleppen Wohnungseigentümer Protokoll Veränderung Schimmel Sondereigentum Gegenabmahnung Verkehrsunfall Kurioses Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Miete Beschluss Garage Telefonwerbung Makler Eigenbedarfskündigung Wurzeln Abmahnung Verwalter Mietminderung Teilungserklärung Treppenlift Beirat Jahresabrechnung Arzthaftung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!