Detailansicht Urteil
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache richtet sich nach der Neuvermietung; Kappungsgrenze nicht anwendbar; m§§ 546a Abs. 1 Alt. 2, 558 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/16, 18.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Rückgabe Mietsache Mietwohnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Zeitpunkt Berechnung
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Abschleppen Nachbarrecht Protokoll Jahresabrechnung Einstimmigkeit Sondereigentum Schimmel Makler Anfechtungsklage Abmahnung Tierhaltung Kurioses Garage Verwaltungsbeirat Kündigung Organisationsbeschluss Beschluss Verkehrsunfall Gegenabmahnung Beirat Gemeinschaftseigentum Mietminderung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Miete Telefonwerbung Verwalter Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Treppenlift Arzthaftung Veränderung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
