Detailansicht Urteil
Vorstrafe wegen Untreue hindert Verwalterbestellung nicht/ Verwalter darf nicht mit sich selber einen Verwaltervertrag abschließen; §§ 27 WEG, 181 BGB
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 61/16, 06.04.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Wohnungseigentümerversammlung Wahl des Verwalters Rechtsanwalt Bottrop Insichgeschäft
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Wirtschaftsplan Makler Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Mietminderung Jahresabrechnung Beschluss Kurioses Protokoll Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Beirat Telefonwerbung Kündigung Garage Anfechtungsklage Treppenlift Organisationsbeschluss Miete Veränderung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Abmahnung Arzthaftung Abschleppen Gegenabmahnung Sondereigentum Teilungserklärung Tierhaltung Verkehrsunfall Schimmel Verwalter Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!