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Verkäufer einer Eigentumswohnung muss Feuchtigkeit in der Wohnung offenbaren; §§ 123, 124, 433 BGB; 5 WEG
OLG Hamm, AZ: 22 U 120/09, 18.03.2010
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OLG Rostock, AZ: 3 U 16/11, 08.12.2011
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Keywords: Kaufvertrag ANfechtung arglistige Täuschung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Aufklärungspflicht Rückabwicklung Bottrop Grundstück Immobilie maklerkosten HOnorar Grunderwerbssteuer
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