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Gewährung von Leistungen für Unterkunft im einstweiligen Rechtsschutz auch schon vor Erhebung der Räumungsklage durchsetzbar; Art. 19 Abs. 4 GG; § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1910/12, 01.08.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Leistungen zur deckung des Lebensbedarfs Regelbedarfs ALGII ALG II ALG-II Rechtsanwalt Frank Dohrmann Eilbedürftigkeit vorläufiger Rechtsschutz Verfügung
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