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Unbestimmter Antrag einer Anfechtungsklage kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist nachgebessert werden; § 46 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 56/16, 28.06.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Bestimmtheit Antrag materielle Ausschlussfrist NAchbesserung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anfechtungsfrist Begründungsfrist
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