Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung muss mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung vorliegen; § 28 WEG
AG Oberhausen, AZ: 34 C 70/17, 10.04.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Anfechtungsklage Bechlussanfechtung Wohnungseigentümerversammlung nachvollziehbar Laie vorlage vorliegen
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kündigung Beirat Treppenlift Telefonwerbung Eigentümerversammlung Kurioses Schimmel Tierhaltung Mietminderung Beschluss Miete Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Protokoll Arzthaftung Anfechtungsklage Wurzeln Teilungserklärung Wohnungseigentümer Makler Veränderung Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Abschleppen Gegenabmahnung Verkehrsunfall Abmahnung Sondereigentum Garage Verwalter Nachbarrecht Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!