Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung muss mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung vorliegen; § 28 WEG
AG Oberhausen, AZ: 34 C 70/17, 10.04.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Anfechtungsklage Bechlussanfechtung Wohnungseigentümerversammlung nachvollziehbar Laie vorlage vorliegen
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Eigentümerversammlung Sondereigentum Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Wurzeln Kurioses Abmahnung Veränderung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Mietminderung Nachbarrecht Teilungserklärung Protokoll Verwalter Makler Anfechtungsklage Arzthaftung Beschluss Beirat Treppenlift Jahresabrechnung Kündigung Miete Abschleppen Tierhaltung Nutzungsentschädigung Garage Wohnungseigentümer Schimmel Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!