Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am Gemeinschaftseigentum; §§ 10 Abs. 6 WEG, 280 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 110/14, 25.02.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 1978/16, 15.11.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 25/13, 07.02.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung beseitigungsanspruch Wiederherstellung Garten Baum Pflanzen Rechstanwalt Frank DOhrmann Bottrop vergemeinschaftung Geborene Gekorene ausübungsbefugnis
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Nachbarrecht Telefonwerbung Protokoll Abmahnung Mietminderung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Kurioses Miete Makler Tierhaltung Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Kündigung Abschleppen Arzthaftung Sondereigentum Einstimmigkeit Treppenlift Verwaltungsbeirat Schimmel Wirtschaftsplan Beirat Eigentümerversammlung Verwalter Anfechtungsklage Garage Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!